Kindesunterhalt

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes umfasst gem. § 1610 Abs. 2 BGB BGB dessen gesamten Lebensbedarf. Dazu gehören: Wohnung, Verpflegung, Kleidung, Betreuung, Versorgung, Erziehung, Bildung, Ausbildung, Erholung sowie Gesundheits- und Krankenfürsorge. In welcher Art und Weise dieser Unterhaltsanspruch erfüllt wird hängt von Alter, Familienstand und Wohnort des Kindes, sowie davon ab, ob die Eltern im selben Haushalt leben.

Naturalunterhalt

Wenn die Eltern mit dem unverheirateten Kind in einem Haushalt zusammenleben, dann erfüllen sie ihre Unterhaltsverpflichtung „in Natur“ durch die Gewährung des Naturalunterhalts. Dieser umfasst sämtliche Leistungen, welche zur Befriedigung der täglichen Lebensbedürfnisse nötig sind. Dazu gehören: freie Kost, Wohnung, Versorgung, Kleidung, Leistungen für Bildung und Freizeitgestaltung, sowie ein angemessenes Taschengeld.

Barunterhalt

Wenn die Eltern getrennt voneinander leben oder das Kind das Elternhaus verlassen hat, so hat es einen Anspruch auf Barunterhalt. Dieser wird in Form einer Geldrente geleistet. Bei getrenntlebenden Eltern erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhalsverpflichtung in der Regel in Form des Betreuungsunterhalts. Der andere Elternteil leistet Barunterhalt. Lebt das Kind getrennt von den Eltern so sind diesem beide zur Zahlung eines Barunterhalts verpflichtet. Wie hoch dieser ist, hängt von der Bedürftigkeit des Kindes, sowie von den Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Als Richtlinie wird hier die Düsseldorfer Tabelle herangezogen.

Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt umfasst den immateriellen Teil des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes. Dazu gehört Pflege, Erziehung, persönliche Zuwendung und Versorgung, Betreuung und Haushaltsführung. Der Betreuungsunterhalt ist gleichrangig zum Barunterhalt.

Zur Auswirkung des Wechselmodells auf den Kindesunterhalt siehe hier.

Diese Informationen dienen einem ersten groben Überblick. Die Feststellung des Unterhalts, sowie dessen Berechnung ist stark einzelfallabhängig. Für eine Beratung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist, freue ich mich auf einen persönlichen Kontakt!

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Uta Rodler
dhk Daniel · Hagelskamp & Kollegen
Rechtsanwälte und Steuerberater
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