Elternunterhalt

Immer häufiger sind wir konfrontiert mit Fragen zum Elternunterhalt. Gemeint sind hier Ansprüche der eigenen Eltern oder der Schwiegereltern zur Unterstützung deren Lebensunterhalt, da sie selber nicht ausreichend dazu in der Lage sind. Denn Eltern sind ihren Kindern unter­halts­pflichtig, umgekehrt aber auch Kinder gegenüber ihren Eltern.

In den meisten Fällen versucht eine soziale Stelle finanziellen Rückgriff zu nehmen, weil Leistungen an den Elternteil fließen (Heimkosten), die von den Kindern zurückgefordert werden sollen. Das Sozialgesetzbuch gibt hier dem Staat grundsätzlich die Erlaubnis Rückgriff zu nehmen. Jedoch sind die Vorschriften im Unterhaltsrecht zu Gunsten der Kinder deutlich großzügiger als von Eltern gegenüber den Kindern für deren Ausbildung. Insofern lohnt sich eine Überprüfung der Bescheide! Viele Berechnungen der staatlichen Stellen sind unzureichend.

Es ist zwar sowohl Einkommen als auch Vermögen für den Unterhalt der Eltern einzu­setzen. Die Freigrenzen liegen jedoch recht hoch und sollten eingehalten werden. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass Unter­halts­pflichten gegenüber Ehegatten, geschie­denen Ehegatten, nicht­ehe­lichen Müttern sowie Kindern den Unter­halts­ansprüchen der Eltern vorgehen.

Diese Informationen dienen einem ersten groben Überblick. Die Feststellung des Elternunterhalts, sowie dessen Berechnung ist stark einzelfallabhängig. Für eine Beratung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist, freue ich mich auf einen persönlichen Kontakt!

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Uta Rodler
dhk Daniel · Hagelskamp & Kollegen
Rechtsanwälte und Steuerberater
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